Leben in Groß-Umstadt

Bürgermeisterwahl

Bekanntmachung des Beschlusses über die Gültigkeit der Direktwahl des Bürgermeisters am 20.03.2022 und der Stichwahl am 03.04.2022 der Stadt Groß-Umstadt

Bekanntmachung des Beschlusses über die Gültigkeit der Direktwahl des Bürgermeisters am 20.03.2022 und der Stichwahl am 03.04.2022 der Stadt Groß-Umstadt 

Gemäß § 58 Abs. 2 Kommunalwahlordnung gebe ich hiermit öffentlich bekannt, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Groß-Umstadt am 22.04.2022 folgenden Beschluss gefasst hat:

Die Direktwahl des Bürgermeisters der Stadt Groß-Umstadt am 20.03.2022 und die Stichwahl am 03.04.2022 wird gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 4 Kommunalwahlgesetz für gültig erklärt.

Der Beschluss ist rechtskräftig.

Groß-Umstadt, 26.04.2022
gez. Sabrina Arndt, Gemeindewahlleiterin