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Kommunalwahl am 15. März 2026
Hier: Nachrücken in den Ortsbeirat Klein-Umstadt
Hier: Nachrücken in den Ortsbeirat Klein-Umstadt
Die Gemeindewahlleiterin der Stadt Groß-Umstadt
Herr Felix Heil von dem Wahlvorschlag Bündnis 90/ Die Grünen hat sein Mandat für den Ortsbeirat Klein-Umstadt nicht angenommen. Nach § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich als Nachrückerin Herr Wilhelm Adams wohnhaft in Groß-Umstadt, Jahnstraße 13, fest.
Gegen die Gültigkeit dieser Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG).
Groß-Umstadt, den 02.04.2026
gez.: Arndt, Gemeindewahlleiterin


