Leben in Groß-Umstadt

Kommunalwahl am 15. März 2026

Hier: Nachrücken in den Ortsbeirat Umstadt

Hier: Nachrücken in den Ortsbeirat Umstadt

Die Gemeindewahlleiterin der Stadt Groß-Umstadt

Herr Rüdiger Funck von dem Wahlvorschlag BVG hat sein Mandat für den Ortsbeirat Umstadt nicht angenommen. Nach § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich als Nachrücker Herr Stefan Jost wohnhaft in Groß-Umstadt, Hintergasse 19, fest.

Gegen die Gültigkeit dieser Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG).

Groß-Umstadt, den 02.04.2026

gez.: Arndt, Gemeindewahlleiterin