Leben in Groß-Umstadt

Kommunalwahl am 15. März 2026

Hier: Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung

Hier: Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung

Die stellv. Gemeindewahlleiterin der Stadt Groß-Umstadt

Herr Horst Engelhardt von dem Wahlvorschlag CDU hat sein Mandat für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Groß-Umstadt niedergelegt. Somit ist er aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Groß-Umstadt ausgeschieden. Nach § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich als Nachrücker Herr Gerald Sauerwein wohnhaft in Groß-Umstadt, Johannes-Lampe-Straße 28, fest.

Gegen die Gültigkeit dieser Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG).

Groß-Umstadt, den 27.04.2026

gez.: Walther, stellv. Gemeindewahlleiterin