Leben in Groß-Umstadt

Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan, 2. Änderung
hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

Flächennutzungsplan, 2. Änderung, hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes, 2. Änderung in den Gemarkungen Groß-Umstadt, Richen und Semd nebst Begründung (mit Umweltbericht) sowie den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der Zeit

vom 18.07.2022 bis einschließlich 19.08.2022

im Rathaus, Markt 1, 64823 Groß-Umstadt, Abt. 210 - Stadtplanung und Baurecht, Zimmer 0.03 zu jedermanns Einsicht während der folgenden Dienststunden öffentlich ausgelegt:

montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr

sowie 14:00 bis 16:00 Uhr und

freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Eine persönliche Einsichtnahme ist dabei während der o.g. Zeiten möglich.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona-Pandemie die aktuell geltenden Abstands- und Hygieneregelungen anzuwenden sind.

Da sich die Regelungen bis und während des Offenlegungszeitraumes ändern können, wird eine telefonische Voranmeldung unter: 06078 – 781 221, -222, -224 oder -228 empfohlen.

Die Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen können gemäß § 3 PlanSiG auch auf der Internetseite der Stadt Groß-Umstadt unter

https://www.gross-umstadt.de/stadtentwicklung-wirtschaft/bauen-wohnen/offenlage-bebauungsplaene/

abgerufen werden und stehen unter dem Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zur Verfügung.

Das Änderungsgebiet liegt nordwestlich von Umstadt zwischen den Gebäuden der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft e. V. (DLG) und der Gustav-Hacker-Siedlung nordwestlich des bestehenden Gewerbegebietes und erstreckt sich bis zur Landstraße 3115.

Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes ist der nachfolgenden Karte zu entnehmen.

Geltungsbereich 2. Änderung Flächennutzungsplan

 

Datengrundlage: Amtliches Liegenschaftsinformationssystem (ALKIS) der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation

Beabsichtigte Planung:

Zielsetzung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, im Anschluss an das im Nordwesten von Umstadt bestehende Gewerbegebiet und vor dem Hintergrund der im Flächennutzungsplan in diesem Bereich bereits vorgesehenen gewerblichen die Erschließung dieser geplanten Bauflächen durch eine Anbindung an die Landesstraße 3115 im Nordwesten sicherzustellen.

Im Zusammenhang mit der geplanten Erschließung erfolgt ergänzend die Darstellung eines Gewerbegebietes in Weiterentwicklung der bereits im Flächennutzungsplan südwestlich und südöstlich dargestellten Gewerbeflächen bzw. Gewerbegebieten.

Jedermann hat das Recht, den Planentwurf und die Begründung (mit Umweltbericht) sowie die nach Einschätzung der Stadt bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen während der Offenlegungszeit einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind bei der Stadt verfügbar:

I.        Begründung mit Umweltbericht zum Flächennutzungsplan, 2. Änderung

          In der Begründung vom Juni 2022 einschließlich Umweltbericht und Bestandskarte vom April 2019, erstellt vom „planungsbüro für städtebau göringer_hoffmann_bauer“, Groß-Zimmern werden u.a. die Bestandssituation der verschiedenen Biotop- und Nutzungstypen im Plangebiet und die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Fläche, Mensch, Pflanzen und Tiere/biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaftsbild, Kulturgüter, und deren Wechselwirkungen und Wirkungsgefüge untereinander sowie die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen sowie in Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten untersucht und bewertet.

          Grundlage hierfür bilden die nachfolgend näher beschriebenen Fachbeiträge, Gutachten und Stellungnahmen.

 

II.       Fachgutachten und fachgutachterliche Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan, 2. Änderung

1.       Untersuchungen der natur- und artenschutzrechtlichen Auswirkungen der
Planung

1.1     Faunistisches Gutachten Bebauungsplan Gewerbegebiet West, Büro für Umweltplanung, Rimbach vom Juni 2020

          Wesentliche Themen: Wirkfaktoren des Vorhabens und Ermittlung der Betroffenheit, Wirkungsanalyse für Säugetiere (exkl. Fledermäuse, z.B. Feldhamster), Fledermäuse, Vögel, Reptilien, Amphibien, Fische, Libellen, Tagfalter, Heuschrecken, Totholzbesiedelnder Käfer, sonstige Arten; Pflanzenarten, Angabe von notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung von natur- und artenschutzfachlichen sowie artenschutzrechtlichen erheblichen Beeinträchtigungen

2.       Untersuchungen der verkehrlichen Auswirkungen der Planung

2.1     Verkehrsuntersuchung - Gewerbegebiet West, R+T Ingenieure für Verkehrsplanung, Darmstadt vom Dez. 2019

          Wesentliche Themen: Verkehrserhebungen, Neuerstellung eines Verkehrsmodells anhand aktueller sowie ermittelter zukünftiger Strukturdaten, Erstellung von Verkehrsmengenprognosen und Leistungsfähigkeitsuntersuchungen

2.2     Verkehrsuntersuchung - Gewerbegebiet West, R+T Ingenieure für Verkehrsplanung, Darmstadt vom Mai 2021 (in der gegenüber der Verkehrsuntersuchung vom Dez. 2019 ergänzten Fassung)

          Wesentliche Themen: Verkehrserhebungen, Neuerstellung eines Verkehrsmodells anhand aktueller sowie ermittelter zukünftiger Strukturdaten, Erstellung von Verkehrsmengenprognosen und Leistungsfähigkeitsuntersuchungen, Anmerkungen zu Stellungnahmen zur Verkehrsbelastung bzw. Verkehrserhebungen und Auswirkungen

2.3     Verkehrsuntersuchung – Gewerbegebiet West Planfall Zwischenstand 2022, R+T Ingenieure für Verkehrsplanung, Darmstadt vom 29.10.2021

          Wesentliche Themen: Verkehrsentwicklung im Zusammenhang mit der Entwicklung des Gewerbegebietes West, Prüfung der Anbindung des Gewerbegebietes an die L 3115 insbesondere der Leistungsfähigkeit der Kreuzung B 45 / L 3115 „Semder kreuz“, Erfordernis von Ertüchtigungs- und Umbaumaßnahmen, Vergleich und Bewertung der Verkehrszählungen aus 2017 und 2020, Verkehrsprognose vor dem Hintergrund der aktuell vorgesehenen Gewerbegebietsentwicklung

 

III.      Informationen in Gestalt von Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, den anerkannten Naturschutzvereinigungen und Nachbargemeinden sowie von Bürgerinnen und Bürgern aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

1.       Stellungnahmen der Fachbehörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden

  • Hessen Mobil zu den Themen: Äußere Erschließung, Auswirkungen aus die B 45 und verkehrliche Maßnahmen, Bauverbotszone, Anmerkungen zur Verkehrsuntersuchung vom Dez. 2019

  • Kreisausschuss des Kreises Darmstadt-Dieburg zu den Themen: Gewässer- und Bodenschutz (Wasserschutzgebiet, Überschwemmungsgebiet, Verwertung bzw. Versickerung von Niederschlagswasser), Regionalplan Südhessen 2010, der Verkehrsuntersuchung vom Dez. 2019, Brand- und Katastrophenschutz, Wirtschaft, Standortsicherung, Denkmalschutz, Bauaufsicht, Altlasten, Schule und Sport
  • Landesamt für Denkmalpflege zu dem Thema: Bodendenkmäler innerhalb des Plangebietes
  • Regierungspräsidium Darmstadt zu den Themen: Raumordnung und Landesplanung (Vorranggebiet Industrie und Gewerbe, Planung), Naturschutz, Arbeitsschutz und Umwelt zu Oberflächengewässer (Abflussregelung/ Hochwasserschutz/ Hydrologie), Nachsorgender Bodenschutz (Altflächen), Vorsorgender Bodenschutz, Grundwasser (Grundwasserschutz, Wasserversorgung), Abwasser, Anlagenbezogener Gewässerschutz, Immissionsschutz, Bergaufsicht
  • Regierungspräsidium Darmstadt, Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen zu dem Thema: Kampfmittel
  • Magistrat der Stadt Groß-Umstadt Abt. 240 Straßen-, Kanal-, Trinkwasserleitungsbau zu den Themen: Wasserver- und Abwasserentsorgung
  • Darmstadt Dieburger Nahverkehrsorganisation DADINA zu dem Thema:

öffentlicher Personennahverkehr

  • PLEdoc GmbH zu den Themen: Ferngasleitung und Schutzstreifen
  • Botanische Vereinigung für Naturschutz in Hessen e.V., Bund für Umwelt und Naturschutz in Hessen e.V., Deutsche Gebirgs- und Wandervereine LV hessen e.V., hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V., Naturschutzbund Deutschland LV Hessen e.V., Schutzgemeinschaft Deutscher Wald LV Hessen e.V. zu den Themen:

sparsamer Umgang mit Grund und Boden, Verbrauch und Verlust landwirtschaftlich wertvoller Ackerböden, Regionale Versorgung mit Ackerflächen, Notwendigkeit der Ausweisung neuer Gewerbeflächen, Regionalplan Südhessen 2010, Wasser und Klima, Verlust an Lebensqualität, geplante Erschließung und Lärmemissionen aus Verkehr, Naherholung

  • Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V zu den Themen:

Klimawandel, Verlust wertvollen Bodens, Überlastung von Infrastruktureinrichtungen, Biodiversität, Flächeninanspruchnahme und -bedarf, Verlust an Bodenfunktionen, Niederschlagswasser, Trinkwasserverbrauch, Grundwasserspiegel und feuchtigkeitsabhängige Arten, klimatische Veränderungen, Energie, Verkehrsbelastung, Trennwirkung durch Straßenneubau, Lärm (Beeinträchtigung der benachbarten Freiräume, lärmempfindliche Tierarten und Vermeidungsmaßnahmen), Lichtverschmutzung, Verlust der Artendiversität, CEF-Maßnahmen für Feldlerche und Rebhühner

  • Magistrat der Stadt Babenhausen zu dem Thema:

erhöhtes Verkehrsaufkommen B 26 und Kleestädter Straße in Langstadt.

 

2.       Stellungnahmen von Ortslandwirten und Bürgern

          Zu den Themen:

  • Flächenverbrauch durch Siedlungs- und Verkehrsflächen (Verlust an hochwertigen Ackerflächen und der regionalen Versorgungssicherheit)
  • Notwendigkeit der Neuausweisung von Gewerbeflächen
  • Verkehr, Straße als Barriere für Wildtiere und Ackerflur, Erfordernis einer neuen Straßenanbindung, Verkehrsverlagerungen, alternative Trassenführung, alternatives Verkehrskonzept
  • Gewerbe- und Verkehrsemissionen
  • Beeinträchtigung der Biodiversität von Fauna und Flora sowie des Klimas
  • Beeinträchtigung Faktor Boden
  • Beeinträchtigung des Erholungsraumes
  • Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Betriebsgrundlagen und Betriebsexistenz, (Verlust an Zuwegungen, Beeinträchtigung vorhandener Drainagesysteme, Vermüllung,..)
  • Bestandschutz Gewerbe
  • Gewässerschutz und Grundwasser

 

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich beim Magistrat der Stadt Groß-Umstadt abgegeben oder bei der Stadtverwaltung zur Niederschrift gegeben werden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen während der Auslegungsfrist gemäß § 4 PlanSiG elektronisch an folgende E-Mail-Adresse abzugeben:

bauverwaltung@gross-umstadt.de

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i. S. d. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutzhinweise zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren

Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) im Rahmen der kommunalen Planungshoheit. Im Rahmen dieser Verfahren sind die Auswirkungen der Planung zu ermitteln sowie die durch die Planung betroffenen öffentlichen und privaten Belange zu erheben und gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Im Bauleitplanverfahren erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange und zur Beteiligung von Planungsbetroffenen erforderlich ist.

Zudem werden die persönlichen Daten derjenigen erfasst, die im Planverfahren eine Stellungnahme abgeben. Im Rahmen der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen wird der Öffentlichkeit zum einen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der jeweiligen Planungen, zum anderen Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gegeben. Die Erhebung erfolgt unter anderem durch den Magistrat oder im Auftrag des Magistrats durch Dritte, durch eingehende Stellungnahme der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 bis 4c des Baugesetzbuches (BauGB).

Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme entschließen, werden die darin gemachten Angaben (sog. aufgedrängte Daten) sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse und ggf. bodenrechtlich relevante Daten (z. B. Grundstück, Flurstücksbezeichnung, Eigentumsverhältnisse) gespeichert. Die persönlichen Angaben werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Außerdem werden die Daten nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren (§ 3 Abs. 2 Satz 4 2. Halbsatz BauGB). Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Es werden auch Daten von Planungsbetroffenen erhoben, deren Beteiligung zur Ermittlung von öffentlichen oder privaten Belangen von Amts wegen erforderlich ist.

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO in Verbindung mit § 7 des Hessischen Datenschutzgesetzes (HDSG) sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

·           die Gemeindevertretung/Stadtverordnetenversammlung zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB;

·           einen Dritten, der auf Grundlage von § 4b BauGB zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB übertragen bekommen hat (z.B. Planungsbüros);

·           andere Ämter oder Fachbereiche innerhalb der Kommunalverwaltung, wenn diese als zuständige Fachstelle zu den von Ihnen vorgebrachten Argumenten eine fachliche Stellungnahme abgeben müssen oder in den Bearbeitungsprozess einbezogen sind;

·           andere Behörden oder Fachstellen außerhalb der Kommunalverwaltung, wenn diese zuständigkeitshalber zu den von Ihnen vorgebrachten Argumenten eine fachliche Stellungnahme abgeben müssen;

·           höhere Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln;

·           Gerichte im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen.

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidenzprüfung sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Groß-Umstadt, den 4. Juli 2022
Magistrat der Stadt Groß-Umstadt
gez. René Kirch, Bürgermeister