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Aufhebungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Wettaufwandsteuer im Gebiet der Stadt Groß-Umstadt

Aufhebungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Wettaufwandsteuer im Gebiet der Stadt Groß-Umstadt

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), der §§ 1,2,3 und 7 des Gesetzes über kommunale Abgaben in der Fassung vom 24. März 2018 (GVBl. S. 247) hat die Stadtverordnetenverssammlung der Stadt Groß-Umstadt am 22. Juni 2023 die folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Aufhebung der Satzung

Die Satzung über die Erhebung einer Wettaufwandstadtsteuer in der Stadt Groß-Umstadt vom 01.01.2019 wird aufgehoben.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:
Groß-Umstadt, den 23.06.2023

Der Magistrat der Stadt Groß-Umstadt
gez.: René Kirch, Bürgermeister