Leben in Groß-Umstadt

Vereinfachte Umlegung gemäß §§ 80 ff. BauGB für das Gebiet „Südlich Waldfreidhof“ in der Gemarkung Groß-Umstadt

hier: Bekanntmachung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit

hier: Bekanntmachung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit

In dem Verfahren für das o.a. Gebiet wird gemäß §§ 80 ff. nach dem Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetztes vom 20.12.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394) bekannt gemacht, dass der Beschluss über die Vereinfachte Umlegung vom 31.03.2026 am 13.04.2026 unanfechtbar geworden ist.

Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücksteile eingewiesen.

Die Geldleistungen sind fällig.

Belehrung über den Rechtsbehelf

Gegen die Bekanntmachung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats seit der Bekanntmachung beim

                    Magistrat der Stadt Groß-Umstadt

                    Markt 1

                    64823 Groß-Umstadt

als Umlegungsstelle schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Groß-Umstadt, den 13.04.2026

Der Magistrat der Stadt Groß-Umstadt

gez.: Rene Kirch, Bürgermeister