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Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperrefür den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes„Geiersberg, Plan 4“

Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Geiersberg, Plan 4“

Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 1, 2 G zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht vom 4. Januar 2023 (BGBl. I Nr. 6), in Verbindung mit den §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Art. 1 G zur Verbesserung der politischen Teilhabe ausländischer Einwohnerinnen und Einwohner an der Kommunalpolitik sowie zur Änd. kommunal- und wahlrechtl. Vorschriften vom 7. Mai 2020 (GVBl. S. 318), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Groß-Umstadt in ihrer Sitzung am 16.03.2023 folgende Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre beschlossen.

Die Veränderungssperre dient zur Sicherung der verbindlichen Bauleitplanung „Geiersberg Plan 4“, deren Aufstellung von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Groß-Umstadt in ihrer Sitzung am 10.09.2020 förmlich beschlossen und am 22.09.2020 ortsüblich bekannt gemacht wurde.

§ 1
Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche und rechtliche Geltungsbereich dieser Satzung umfasst die Baugrundstücke, die im Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes „Geiersberg, Plan 4“ liegen und im Übrigen vom Geltungsbereich der „Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre“ für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Geiersberg, Plan 4“ in der Gemarkung Umstadt, die am 29.10.2020 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und am 26.02.2021 ortsüblich bekannt gemacht wurde, erfasst werden.

Der räumliche und rechtliche Geltungsbereich der Satzung ist eindeutig dargestellt durch eine schwarze Umrandungslinie in dem nachfolgenden Lageplan, der Bestandteil dieser Satzung ist.

Plan Geierberg
Abbildung: Geltungsbereich der Veränderungssperre (Abbildung unmaßstäblich)


§ 2
Geltungsdauer

Die Geltungsdauer der Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Geiersberg, Plan 4“ im Stadtteil Umstadt wird um ein Jahr verlängert.

§ 3
Inhalt und Rechtswirkung der Veränderungssperre

Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen:

  1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;
  2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

§ 4
Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Satzung
über die Verlängerung der Veränderungssperre

Diese Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Geiersberg, Plan 4“ tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft.

Sie tritt nach Ablauf von einem Jahr, vom Tage der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft. Die Satzung tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das in § 1 dieser Satzung genannte Gebiet - Bebauungsplan „Geiersberg, Plan 4“ – rechtsverbindlich wird. Nach § 17 Abs. 2 BauGB kann die Stadt, wenn besondere Umstände es erfordern, die Frist zu einem weiteren Jahr nochmals verlängern. Rechtmäßig verhängte und rechtens fortbestehende Veränderungssperren sind grundsätzlich 4 Jahre lang entschädigungslos hinzunehmen.

 

Groß-Umstadt, den 26.04.2023

Der Magistrat der Stadt Groß-Umstadt
René Kirch, Bürgermeister