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Pflege von Angehörigen
Stadt Groß-Umstadt gibt ab 3. August gebührenfreie Restmüllsäcke für Inkontinenzmaterial aus
Stadt Groß-Umstadt gibt ab 3. August gebührenfreie Restmüllsäcke für Inkontinenzmaterial aus
Die Pflege von Angehörigen im eigenen Zuhause ist eine verantwortungsvolle und oft herausfordernde Aufgabe. Neben der emotionalen Belastung entstehen dabei häufig auch praktische Probleme im Alltag. Insbesondere die Nutzung von Inkontinenzhilfsmitteln führt in vielen Haushalten zu einem deutlich erhöhten Restmüllaufkommen, wodurch die vorhandenen Mülltonnen schnell an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen.
Um pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen gezielt zu entlasten, führt die Stadt Groß-Umstadt zum 3. August ein neues Unterstützungsangebot ein: Künftig werden gebührenfreie Restmüllsäcke für die Entsorgung von Inkontinenzmaterial zur Verfügung gestellt.
Ausgangspunkt für die neue Regelung war eine Initiative des Seniorenbeirats der Stadt Groß-Umstadt. Dessen Anregung wurde von der zuständigen Fachabteilung aufgegriffen und geprüft. Die Stadtverordnetenversammlung hat das Anliegen bereits im vergangenen Jahr im Haushalt berücksichtigt. Mit der inzwischen vorliegenden Haushaltsgenehmigung kann das Angebot nun umgesetzt werden.
Mit diesem Schritt orientiert sich die Stadt Groß-Umstadt an bewährten Regelungen benachbarter Kommunen. Einwohnerinnen und Einwohner, die aufgrund einer alters- oder krankheitsbedingten Inkontinenz zu Hause gepflegt werden, erhalten künftig ein jährliches Kontingent von fünf kostenfreien Restmüllsäcken. Die Säcke können am Tag der regulären Müllabfuhr verschlossen neben der grauen Restmülltonne bereitgestellt werden. Eine zusätzliche Gebührenmarke ist nicht erforderlich.
Die gebührenfreien Restmüllsäcke können ab dem 3. August im UmStadtBüro, St.-Péray-Straße 11, abgeholt werden. Voraussetzung ist die Vorlage eines entsprechenden Nachweises in Form eines ärztlichen Attests oder einer Bescheinigung eines Pflegedienstes sowie des Personalausweises.
Öffnungszeiten des UmStadtBüros:
Montag und Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18.30 Uhr
Freitag: 7 Uhr bis 12 Uhr



