Leben in Groß-Umstadt

Kommunale Wärmeplanung

Eignungsprüfung für die Stadt Groß-Umstadt 

Eignungsprüfung für die Stadt Groß-Umstadt 

Mit dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (kurz: Wärmeplanungsgesetz) hat die Bundesregierung die Grundlage für die Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in Deutschland geschaffen. Die Stadt Groß-Umstadt ist daher dazu verpflichtet bis spätestens Ende Juni 2028 einen Wärmeplan zu erstellen.

Im Rahmen der Stadtverordnetenversammlung vom 19. Februar 2026 wurden die Ergebnisse der vorangehenden Eignungsprüfung im Zuge der kommunalen Wärmeplanung durch das beauftragte Büro „Infrastruktur & Umwelt“ vorgestellt. Fünf der 28 Teilgebiete werden bei der Aufstellung eines kommunalen Wärmeplans eine verkürzte Wärmeplanung erfahren, ein Gebiet kann vollständig darauf verzichten. Alle anderen Gebiete sollen die normale Wärmeplanung durchlaufen.

In für die verkürzte Wärmeplanung vorgeschlagenen Teilgebieten ist die Versorgung durch ein Wärme- oder Wasserstoffnetz mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen, das heißt, dass die Eigentümerinnen und Eigentümer sich selbständig um eine nachhaltige Wärmeversorgung kümmern müssen. Teilgebiete, bei denen auf Grundlage der Ergebnisse keine kommunale Wärmeplanung durchgeführt werden müssen, sind schon heute vollständig regenerativ mit Wärme versorgt. Darunter fällt in Groß-Umstadt bisher nur das Baugebiet Am Umstädter Bruch.

Was folgt nach der Eignungsprüfung?

Die Eignungsprüfung bildet den Anfang unserer kommunalen Wärmeplanung. Auf deren Grundlage wird die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans erfolgen. Das Aufstellen des kommunalen Wärmeplans wird bis zu 18 Monate in Anspruch nehmen. Mit dem Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung vom 19. Februar 2026 beginnt nun der wesentliche Wärmeplanungsprozess im Stadtgebiet Groß-Umstadt. Infolgedessen plant die Verwaltung die nun vergaberechtlichen Leistungen zu vergeben.

Die Eignungsprüfung für die verkürzte Wärmeplanung

Für die Eignungsprüfung wurde Groß-Umstadt zunächst in 28 Teilgebiete unterteilt. Dabei wurden die Gebiete anhand von unterschiedlichen Kriterien bestimmt, wie etwa ein einheitlicher Siedlungstyp (z.B. freistehende Einfamilienhäuser, Blockbebauung mit hoher Wohnungsdichte), eine einheitliche Abnehmerstruktur (z.B. weit überwiegende Wohnbebauung oder gewerbliche  Abnehmer), eine einheitliche Baualtersklasse und eine einheitliche Wärmeversorgungsinfrastruktur (z.B. bestehendes Wärme- oder Gasnetz).

Um die Eignung dieser Teilgebiete für die Versorgung durch ein Wärmenetz zu beurteilen, wurden diese hinsichtlich verschiedener Bewertungskriterien, wie beispielsweise das Vorhandensein eines Wärmenetzes, die Wärmeliniendichten, das Abwärmepotenzial und potenzielle Großabnehmer hin, untersucht.

Die Ergebnisse der Eignungsprüfung sowie den Grundsatzbeschluss über die kommunale Wärmeplanung können online über das Bürgerinformationssystem abgerufen werden.