Leben in Groß-Umstadt

Fußball-WM 2026

Hinweise für Gastronomiebetriebe und Veranstalter von Public Viewings

Hinweise für Gastronomiebetriebe und Veranstalter von Public Viewings

Mit Blick auf die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 weist die Stadt Groß-Umstadt Gastronomiebetriebe sowie weitere potenzielle Veranstalter von Public-Viewing-Angeboten auf die geltenden rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen hin.

Auch wenn die Stadt Groß-Umstadt derzeit keine öffentlichen Public-Viewing-Veranstaltungen plant, ist davon auszugehen, dass zahlreiche gastronomische Betriebe Spiele der Weltmeisterschaft für ihre Gäste übertragen möchten. Wer ein Public Viewing plant, sollte frühzeitig Kontakt mit dem Ordnungsamt aufnehmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Übertragungen im Außenbereich vorgesehen sind oder Spiele aufgrund der Anstoßzeiten über 22 Uhr hinaus andauern. Je nach Art und Umfang der Veranstaltung kann eine behördliche Ausnahmegenehmigung erforderlich sein. Dies betrifft insbesondere Veranstaltungen im Freien, bei denen erhöhte Lärmemissionen zu erwarten sind oder die Nachtruhe beeinträchtigt werden könnte.

Um eine mögliche Genehmigung prüfen zu können, sollten Veranstalterinnen und Veranstalter bereits im Vorfeld folgende Informationen bereithalten:

  • Veranstaltungsort
  • Datum und Uhrzeit der Übertragung
  • Erwartete Besucherzahl
  • Art der Übertragung (Innen- oder Außenbereich)
  • Geplante Beschallungstechnik
  • Maßnahmen zur Lärmreduzierung und Besucherlenkung

Da konkrete Rahmenbedingungen, Spielzeiten sowie eine mögliche Beteiligung der deutschen Nationalmannschaft erst kurz vor beziehungsweise während des Turniers feststehen können, empfiehlt die Stadt, notwendige Anträge frühzeitig vorzubereiten und einzureichen. Darüber hinaus sollten die Belange der Anwohnerinnen und Anwohner stets berücksichtigt werden. Auch im Falle einer Ausnahmegenehmigung wird die Ordnungsbehörde bei ihrer Entscheidung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Veranstaltung und dem Schutz der Nachtruhe abwägen.

Für Fragen und eine frühzeitige Abstimmung steht das Ordnungsamt der Stadt Groß-Umstadt zur Verfügung.