Leben in Groß-Umstadt

Stadt Groß-Umstadt informiert über Regeln für E-Scooter

Mehr Rücksicht und Sicherheit im Straßenverkehr – gemeinsame Kontrollen angekündigt

Mehr Rücksicht und Sicherheit im Straßenverkehr – gemeinsame Kontrollen angekündigt

E-Scooter gehören inzwischen selbstverständlich zum Straßenbild und bieten eine praktische Möglichkeit, kurze Wege schnell und flexibel zurückzulegen. Gleichzeitig gelten für ihre Nutzung klare gesetzliche Regeln. Die Stadt Groß-Umstadt möchte deshalb über die wichtigsten Vorschriften informieren und für mehr Rücksichtnahme im Straßenverkehr werben. E-Scooter sind rechtlich Kraftfahrzeuge. Sie dürfen grundsätzlich nicht auf Gehwegen gefahren werden. Vorgesehen sind insbesondere Radwege, Radfahrstreifen, gemeinsame Geh- und Radwege sowie Fahrradstraßen. Sind diese nicht vorhanden, muss grundsätzlich die Fahrbahn genutzt werden. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen ist besondere Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen.

Auch beim Fahrverhalten gelten klare Vorgaben: E-Scooter dürfen nur hintereinander und nicht nebeneinander gefahren werden. Die Mitnahme weiterer Personen ist nicht erlaubt. Für jeden im öffentlichen Verkehrsraum genutzten E-Scooter muss außerdem der erforderliche Haftpflichtversicherungsschutz bestehen und die vorgeschriebene Versicherungsplakette angebracht sein.

Ein besonderes Augenmerk gilt dem Thema Alkohol. Da E-Scooter als Kraftfahrzeuge eingestuft werden, gelten grundsätzlich die entsprechenden Promillegrenzen wie beim Autofahren. Bereits ab 0,5 Promille kann eine Ordnungswidrigkeit vorliegen. Ab 0,3 Promille können bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen oder einer Gefährdung des Straßenverkehrs bereits strafrechtliche Konsequenzen entstehen. Ab 1,1 Promille gilt grundsätzlich absolute Fahruntüchtigkeit. Neben Geldstrafe und Punkten kann insbesondere bei einer Straftat auch der Entzug der Fahrerlaubnis die Folge sein. Wer alkoholisiert mit dem E-Scooter fährt, riskiert somit unter Umständen seinen Führerschein.

Auch der Versicherungsschutz ist verbindlich vorgeschrieben. Wer einen E-Scooter ohne den erforderlichen Haftpflichtversicherungsschutz im öffentlichen Verkehrsraum fährt, begeht eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Je nach Verstoß können außerdem Verwarnungs- und Bußgelder, Punkte oder weitere strafrechtliche Konsequenzen hinzukommen.

Bürgermeister René Kirch appelliert an alle E-Scooter-Nutzer, die geltenden Regeln zu beachten: „E-Scooter sind längst Teil unseres Straßenverkehrs und können gerade für kurze Wege eine gute Ergänzung sein. Damit das funktioniert, müssen aber die gleichen Grundsätze gelten wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer: Regeln einhalten, Rücksicht nehmen und niemanden gefährden. Es sollte auch allen bewusst sein, dass Alkohol und E-Scooter nicht zusammengehören.“

Die Stadt wird die Einhaltung der Vorschriften künftig verstärkt kontrollieren. Dazu sind gemeinsame Kontrollen der Stadtpolizei in Zusammenarbeit mit der Landespolizei vorgesehen. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Nutzung der richtigen Verkehrsflächen, das Verhalten gegenüber Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern sowie der vorgeschriebene Versicherungsschutz.

Die Kontrollen richten sich dabei nicht gegen E-Scooter oder deren Nutzer. Ziel ist ein sicheres und faires Miteinander aller Verkehrsteilnehmer. Wer die geltenden Verkehrsregeln kennt und beachtet, trägt dazu bei, dass E-Scooter auch künftig eine sichere und sinnvolle Ergänzung des Straßenverkehrs bleiben.