Leben in Groß-Umstadt

Lichtleitlinie der Stadt Groß-Umstadt

Schutz der Nacht – für Mensch und Natur

Schutz der Nacht – für Mensch und Natur

Künstliches Licht in der Nacht schadet sowohl Menschen als auch Tieren. Das Schlafhormon Melatonin wird in zu geringem Maß gebildet, was Auswirkungen auf den Biorhythmus hat. Die daraus resultierenden Schlafstörungen können langfristig Krankheiten wie Depressionen, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen begünstigen. Nachtaktive Tiere werden durch künstliches Licht desorientiert. In Folge dessen wird ihre Nahrungssuche und Fortpflanzung beeinträchtigt.

Die Stadt Groß-Umstadt hat deshalb eine neue Leitlinie zur Reduzierung von Lichtverschmutzung und Lichtimmissionen durch künstliche Außenbeleuchtung im Stadtgebiet Groß-Umstadt eingeführt. Ziel ist es, Mensch, Natur und Artenvielfalt wirksam zu schützen, Energie zu sparen und ein natürliches Nachtbild zu fördern.

Die Lichtleitlinie gilt für alle neuen kommunalen Beleuchtungsanlagen und wird in Bauleitplanungen, Gestaltungssatzungen sowie Genehmigungsverfahren integriert. Die zugrundeliegenden Rechtsgrundlagen sind insbesondere das Hessische Naturschutzgesetz (HeNatG), das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und das Baugesetzbuch (BauGB).

Grundsätzlich gilt: Künstliches Licht soll nur eingesetzt werden, wenn es notwendig ist, stattdessen sollen auch alternative Maßnahmen wie z. B. Reflektoren oder heller Belag geprüft werden. Der Lichtstrom wird auf das unbedingt erforderliche Maß reduziert.

Auch technische Vorgaben werden über die Leitlinie konkretisiert. So soll die Beleuchtung ausschließlich auf die Nutzflächen strahlen, es soll keine Abstrahlung nach oben erfolgen. Die Leuchten sollen voll abgeschirmt sein, Bodenstrahler, Skybeamer und rundum strahlende Leuchten sind nicht gestattet. Innenraumbeleuchtung soll möglichst ohne Wirkung in den Außenraum erfolgen. Kaltweißes Licht soll vermieden werden. Zeitschaltuhren mit Astrofunktion oder Bewegungsmelder sollen Lichtimmissionen ebenso eindämmen wie eine starke Dimmung bzw. Nachtabschaltung zwischen 22:30 Uhr und 5:30 Uhr. Bestandsleuchten, welche den Vorgaben nicht entsprechen, sollen mit der Zeit angepasst oder zurückgebaut werden.

Es soll darauf geachtet werden, dass im Verlauf der Nacht das Beleuchtungsniveau grundsätzlich abgesenkt wird, ohne dabei die Stellen einzusparen, an welchen eine generelle Beleuchtungspflicht besteht, wie z. B. an Fußgängerüberwegen.

Für den kommunalen Gebrauch sind keine dekorativen Beleuchtungen vorgesehen. Blinkende oder bewegte Werbeanlagen sind unzulässig.

Auch Sportanlagen sollen eine gezielte Lichtlenkung, Dimmung und Abschaltung bei Nichtnutzung sicherstellen.

Die Umsetzung wird durch regelmäßige Schulungen der Mitarbeitenden der Stadtverwaltung begleitet. Bürgerinnen und Bürger werden über die städtische Webseite, Flyer und Pressearbeit informiert. Unternehmen und Vereine werden in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachabteilungen gezielt beraten.

Bürgermeister René Kirch erläutert hierzu: „Mit der Einführung der Lichtleitlinie setzen wir einen wichtigen Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und lebenswerteren Stadt. Indem wir einen natürlichen Nachthimmel bewahren, fördern wir zeitgleich die Lebensqualität von Menschen und Tieren und um Groß-Umstadt. Diese Maßnahme zeigt, dass Umweltschutz und moderne Stadtentwicklung Hand in Hand gehen können und Schutz der Tiere und Natur auch Schutz der Menschen in Groß-Umstadt bedeutet.“