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Jahresabschlüsse der Stadt Groß-Umstadt für die Haushaltsjahre 2021 und 2022
Beschlüsse über die Jahresabschlüsse der Stadt Groß-Umstadt für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 und deren Veröffentlichung
Beschlüsse über die Jahresabschlüsse der Stadt Groß-Umstadt für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 und deren Veröffentlichung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Groß-Umstadt hat in ihrer Sitzung am 25.06.2026 folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss über den Jahresabschluss der Stadt Groß-Umstadt für das Haushaltsjahr 2021
Der Schlussbericht des Revisionsamtes des Landkreises Darmstadt – Dieburg über die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Groß-Umstadt für das Haushaltsjahr 2021 wird gem. § 113 HGO zur Kenntnis genommen.
Die vom Revisionsamt geprüfte Jahresrechnung der Stadt Groß-Umstadt für das Jahr 2021 wird gem. § 114 Abs. 1 HGO hiermit beschlossen.
Die während der Aufstellungsphase entstandenen überplanmäßigen Ausgaben in verschiedenen Budgets im Ergebnis- und Finanzhaushalt werden beschlossen.
Zusammen mit der Jahresrechnung 2021 wird der Übertragung der Auszahlungs-ermächtigungen in Höhe von 405.089,71 EURO im Ergebnishaushalt, sowie im Finanzhaushalt 4.330.575,15 EURO Einzahlungen und 19.042.143,29 EURO Auszahlungen in das Folgejahr 2022 zugestimmt.
Dem Magistrat wird mit diesem Beschluss gem. § 114 Abs. 1 HGO Entlastung erteilt.
Beschluss über den Jahresabschluss der Stadt Groß-Umstadt für das Haushaltsjahr 2022
Der Schlussbericht des Revisionsamtes des Landkreises Darmstadt – Dieburg über die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Groß-Umstadt für das Haushaltsjahr 2022 wird gem. § 113 HGO zur Kenntnis genommen.
Die vom Revisionsamt geprüfte Jahresrechnung der Stadt Groß-Umstadt für das Jahr 2022 wird gem. § 114 Abs. 1 HGO hiermit beschlossen.
Die während der Aufstellungsphase entstandenen überplanmäßigen Ausgaben in verschiedenen Budgets im Ergebnis- und Finanzhaushalt werden beschlossen.
Zusammen mit der Jahresrechnung 2022 wird der Übertragung der Auszahlungs-ermächtigungen in Höhe von 91.457,28 EURO im Ergebnishaushalt, sowie im Finanzhaushalt 10.929.010,03 EURO Einzahlungen und 23.473.222,27 EURO Auszahlungen in das Folgejahr 2023 zugestimmt.
Dem Magistrat wird mit diesem Beschluss gem. § 114 Abs. 1 HGO Entlastung erteilt.
Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit bekanntgemacht.
Gem. § 114 Abs. 2 HGO werden die Jahresabschlüsse der Stadt Groß-Umstadt für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 ab sofort auf der Homepage der Stadt Groß-Umstadt unter folgendem Link https://www.gross-umstadt.de/leben-in-gross-umstadt/aktuelles/bekanntmachungen/jahresabschluesse-der-stadt-gross-umstadt-fuer-die-haushaltsjahre-2021-und-2022 veröffentlicht und stehen mindestens für ein Jahr zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Groß-Umstadt, den 30.06.2026
Der Magistrat der Stadt Groß-Umstadt


