Leben in Groß-Umstadt

Frauen & Gleichstellung

Frauen & Gleichstellung

Die Groß-Umstädter Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Nadja Bormuth hat ihr Büro im Rodensteiner Schloss, Ecke Schulstraße/Rodensteiner Straße. Bei ihren Aufgabenfeldern geht es darum, allen Menschen dieser Stadt bei Fragen der Gleichbehandlung zur Verfügung zu stehen, Veranstaltungen zu organisieren, aufzuklären und mit anderen Institutionen eng zusammenzuarbeiten.


Aufgaben der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten

Gesetzliche Grundlagen:

  • Art. 3 Abs. 2 GG (Grundgesetz): Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
  • Die Hessische Gemeindeordnung ( HGO) §4b: Gleichberechtigung von Frau und Mann: Die Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Gemeinden. Durch die Einrichtung von Frauenbüros oder vergleichbare Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Verwirklichung dieses Auftrages auf der Gemeindeebene erfolgt. (…)
  • Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) Ziff. (1): Jede Dienststelle mit 50 oder mehr Beschäftigten bestellt eine Frauenbeauftragte (…)

Ziel des Gesetzes ist die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst. (Die Unterrepräsentanz wird nach der Anzahl der männlichen und weiblichen Beschäftigten getrennt nach den einzelnen Besoldungs- und Entgeltgruppen definiert).

Bis zur Erreichung dieses Zieles werden durch berufliche Förderung von Frauen auf der Grundlage von Frauenförderplänen mit verbindlichen Zielvorgaben die Zugangs- und Aufstiegsbedingungen sowie die Arbeitsbedingungen für Frauen verbessert, damit diese sich im Rahmen der Bestenauslese durchsetzen können, denn die Qualifikation für eine Stelle ist nach wie vor ein verpflichtendes Auswahlkriterium.

Diese Aufgabe ist nicht allein eine Aufgabe der Frauenbeauftragten, sondern eine Querschnittsaufgabe für alle Beschäftigten, insbesondere der Führungskräfte. Die Dienststellen haben diese Aufgabe als Leitprinzip bei allen relevanten Maßnahmen zugrunde zu legen. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zu überwachen und die Verwaltungsspitze dabei zu unterstützen.

Das heißt konkret für die Arbeit der FB: Beteiligung bei der Ausschreibung von Stellen, bei der Erstellung der Auswahlkriterien, Beteiligung bei Vorstellungsgesprächen, Initiierung von geeigneten Fortbildungsmaßnahmen für Frauen, beratende Mitwirkung  bei der Besetzung von städtischen Gremien und Beiräten, Teilnahme an Ausschüssen, z.B. Sozialausschuss, Mitwirkung beim Aufstellen des Frauenförderplanes.

Sie soll darüber wachen, dass die Beschäftigten aufgrund ihres Geschlechts keine Diskriminierung oder Benachteiligung erfahren. Dies kann auch bei scheinbar neutralen Maßnahmen der Fall sein, wenn sich zum Beispiel eine Maßnahme auf ein Geschlecht deutlich negativer auswirkt als auf das andere.
Hierbei kann sie sich auch auf die Ergebnisse des Ersten Gleichstellungsberichtes der Bundesregierung stützen, in dem nachgewiesen wurde, dass tatsächlich eine strukturelle Benachteiligung von Frauen existiert.

Externe Aufgaben

Ebenfalls zu ihren Aufgaben gehören die Hilfestellung, Beratung und ggfs. Weitervermittlung von Rat suchenden Beschäftigten und Bürgerinnen und Bürgern an Fachberatungsstellen, Netzwerkarbeit mit frauenpolitisch arbeitenden Gruppen und Einrichtungen (zum Beispiel mit dem Frauenbeirat, den Vertreterinnen der politischen Parteien der Stadt, sowie ZIBB, der Seniorenbeirat und der Ausländerbeirat angehören), Mitwirkung bei frauenspezifischen Projekten des Landkreises (Büro für Chancengleichheit), Öffentlichkeitsarbeit und Angebote von Vorträgen oder Seminaren zu frauenspezifischen Problemlagen.

Die Frauenbeauftragte ist auch erste Ansprechpartnerin für allein erziehende Frauen und für von Gewalt betroffenen Frauen und vermittelt je nach Bedarf an die entsprechenden Fachstellen weiter. Vertraulichkeit ist selbstverständlich gewährleistet!

In Groß-Umstadt wirkt die Frauenbeauftragte überwiegend intern, d.h. sie ist behördenintern für die Gleichstellungsarbeit der Beschäftigten der Stadt Groß-Umstadt zuständig.

Da nach der HGO (Hessische Gemeindeordnung) § 4b eine gesetzliche Verpflichtung besteht, die Frauenförderung auch innerhalb der Kommune zu realisieren, unterstützt die Stadt das Zentrum für Information, Beratung und Bildung (ZIBB) mit einem jährlichen Betriebskostenzuschuss. ZIBB bietet neben fachkundiger Beratung und Unterstützung in allen frauenspezifischen Lebenslagen auch Kurse zum Wiedereinstieg in den Beruf, Bewerbungstraining und vieles mehr.




Kontakt

Keine Mitarbeitende gefunden.

Polizei: 110
Frauennotruf Pro Familia: 06151 4294217 oder 45511