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Offenlage B-Plan "Südlich Waldfriedhof" im Stadtteil Umstadt
Bebauungsplan „Südlich Waldfriedhof“
im Stadtteil Umstadt
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Groß-Umstadt hat in ihrer Sitzung am 19.12.2024 zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Konversion von Gärtnereiflächen in Wohnbauflächen beschlossen, den Bebauungsplan "Südlich Waldfriedhof" aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Groß-Umstadt hat in ihrer Sitzung am 03.07.2025 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Südlich Waldfriedhof" gebilligt und den Beschluss über die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs gefasst. Der Veröffentlichungsbeschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Stadtrand der Stadt Groß-Umstadt. Das Planungskonzept sieht eine Bebauung mit zweigeschossigen Wohngebäuden vor. Der bisherige Feldweg (Parzelle 334/1) soll als Erschließungsweg ausgebaut werden. Die Flächen im Plangebiet sind bereits weitgehend erschlossen und wurden zuletzt als Gärtnereiflächen genutzt. Der Bebauungsplan "Südlich Waldfriedhof" soll die Nachnutzung der Flächen zu Wohnzwecken ermöglichen.
Der Geltungsbereich besteht aus den Flurstücken in Flur 26: Nr. 205/2, 208/1, 209/1, 334/1, 335/1 und in Flur 27: Nr. 59/4 (teilweise). Die Fläche des Geltungsbereichs umfasst ca. 0,5 ha.

Geltungsbereich des Bebauungsplans "Südlich Waldfriedhof"
Kartengrundlage: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, sowie von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. Zur sachgerechten Ermittlung des umweltbezogenen Untersuchungsbedarfs erfolgte bereits eine frühzeitige Abstimmung mit einzelnen Behörden.
Der Entwurf des Bebauungsplans "Südlich Waldfriedhof" beinhaltet folgende Planunterlagen:
- Abgrenzung des Geltungsbereichs
- Planzeichnung
- Textliche Festsetzungen
- Begründung
- Städtebaulicher Vertrag im Entwurf
- Artenschutzfachliche Potenzialanalyse
- Stellungnahme zur Versickerungsfähigkeit
- Stellungnahme zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Der Entwurf des Bebauungsplans "Südlich Waldfriedhof" ist während der Veröffentlichungsfrist in der Zeit
vom 12.08.2025 bis einschließlich zum 15.09.2025
im Internet auf der Homepage der Stadt Groß-Umstadt unter dem Link https://www.gross-umstadt.de/stadtentwicklung-wirtschaft/bauen-wohnen/offenlage-bebauungsplaene/ abrufbar. Zusätzlich liegen die Planunterlagen innerhalb der oben genannten Veröffentlichungsfrist in der Abteilung 210, Stadtplanung und Baurecht der Stadt Groß-Umstadt im Rathaus, Markt 1 in 64807 Groß-Umstadt während der allgemeinen Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht aus.
Während der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch an bauverwaltung@groß-umstadt.de abgegeben werden. Bei Bedarf können sie auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Abteilung 210, Stadtplanung und Baurecht der Stadt Groß-Umstadt im Rathaus, Markt 1 in 64823 Groß-Umstadt abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter https://www.Groß-Umstadt.de/rathaus-politik/mitteilungen-der-stadt/amtliche-bekanntmachungen/ in das Internet eingestellt. Die Planunterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de zugänglich.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)", welches der Veröffentlichung beiliegt.
Zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens kann die Gemeinde gem. § 4b BauGB Teile des Verfahrens auf private Dritte übertragen. Es wird hiermit darüber informiert, dass die Stadt Groß-Umstadt von dieser Möglichkeit durch Beauftragung des Planungsbüros prosa | Architektur + Stadtplanung BDA, Darmstadt, Gebrauch gemacht hat.
- 1_Abgrenzung Geltungsbereich_Entwurf
- 2_Planzeichnung mit Festsetzungen_Entwurf
- 3_Textliche Festsetzungen_Entwurf
- 4_Begründung_Entwurf
- 5_Städtebaulicher Vertrag _Entwurf
- 6_Stellungnahme Wasserversorgung und Abwasserreinigung
- 7_Stellungnahme zur Versickerungsfähigkeit
- 8_Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse
- 9_Information Datenschutz
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